Zuständiges Amt:
Stadt Leipzig
Amt für Umweltschutz
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Abt. Umweltvorsorge
Prager Straße 118 - 136
Haus A
04317 Leipzig
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 47d BImSchG) sieht im Anschluss an die Lämkartierung eine Erstellung von Lärmaktionsplänen vor. Zuständig für die Erstellung der Lärmaktionspläne sind im Freistaat Sachsen die Gemeinden der Ballungsräume, sowie entlang der Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken.
Seit März liegt für die Stadt Leipzig ein Entwurf für einen Lärmaktionsplan vor.
Stand: Januar 2012