Lärmkarten sind wie Stadtpläne oder Landkarten mit Straßen, Häusern, Bahnlinien, Flughäfen und anderen Informationen, aber sie vermitteln die Information über die am jeweiligen Ort vorzufindende Geräuschbelastung, zumeist farblich kodiert, eingetragen. Relativ geringe Schalldruckpegel werden in Grün oder Gelb abgebildet, höhere Pegel dagegen werden in Rot bis Blau/Violett veranschaulicht. Weiße bzw. nicht eingefärbte Gebiete deuten auf vernachlässigbare Geräuschbelastungen hin.
Die in den Karten eingetragenen Geräuschbelastungen sind nicht gemessen, sondern errechnet worden. Für die Berechnungen werden kommerzielle Software-Pakete verwendet, die standardisierte Berechnungsmethoden einsetzen. Für die verschiedenen Schallquellen, wie z.B. Straßenverkehr, Schienenverkehr oder Flugverkehr existieren unterschiedliche Berechnungsverfahren, die in Regelwerken wie DIN-Normen (bzw. ISO-Normen) festgelegt sind. Die auftretende Verkehrsmenge, z.B. als Anzahl Pkw/Lkw pro Tag, Geländedaten oder die bauliche Situation werden als variable Eingangsdaten berücksichtigt. Somit wird z.B. die abschirmende Wirkung durch Lärmschutzwände oder Häuser in die Berechnung mit einbezogen.
Die in den Lärmkarten dargestellten berechneten Schallpegel werden als Schalldruckpegel in dB(A) angegeben.
Die Berechnungen werden für den 24-Stunden-Wert LDEN (Day-Evening-Night) und für den Nachtwert LNight durchgeführt.
Üblicherweise werden die berechneten Geräuschpegel getrennt nach deren Quelle dargestellt, also z.B. nur für Straßenverkehr, nur für Flugverkehr oder nur für Schienenverkehr. Bei einigen Gemeinden existieren aber auch Lärmkarten für Industrie- und Gewerbelärm.
Unter dem Punkt "Was tut meine Stadt?" finden Sie Links zu den zuständigen Behörden und zu den Strategischen Lärmkarten, soweit diese bereits vorhanden sind. Die Lärmkarten selbst sind nicht auf der "Tag-gegen-Lärm"-Webseite vorhanden, weil diese oft in einem speziellen, nicht allgemein nutzbaren Format abgelegt sind. Die Strategischen Lärmkarten sind oft interaktiv, so dass man hineinzoomen oder direkt Straßennamen eingeben kann. Durch die reine Verlinkung auf die jeweiligen Webseiten haben Sie außerdem den Vorteil, dass Sie immer auf die aktuellen Informationen der Behörden zugreifen. Weiterhin sind bei den zuständigen Behörden Daten über Verkehrsmengen, Schadstoffbelastungen und viele andere statistische Werte vorhanden.
Übrigens: In unserer Navigationsleiste auf der linken Seite finden Sie unter "Rechtsvorschriften -> Allgemein" einen Link zur "Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV". Dort können Sie bei Interesse genaueres über die Vorschriften zur Lärmkartierung nachlesen.