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Umgebungslärmrichtlinie

Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bekämpfung von Umgebungslärm betrifft Umgebungslärm, dem Menschen an den unterschiedlichsten Orten ausgeliefert sind. Ziel der Richtlinie ist das Festlegen eines gemeinsamen Konzeptes, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigung durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Dazu soll eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen erfolgen:

  • Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten,
  • Sicherstellung der Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen,
  • Erstellung von Aktionsplänen mit dem Ziel, Umgebungslärm in besonders beeinträchtigten Gebieten so weit zu mindern oder zu verhindern, dass keine gesundheitlichen Auswirkungen zu befürchten sind und in Fällen, in denen die Umweltqualität zufriedenstellend ist, diese zu erhalten.

Die Umgebungslärmrichtlinie soll als Grundlage für die Einführung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Lärmminderung bei den wichtigsten Lärmquellen - Straßen-, Schienen-, Luftverkehr, ortsbewegliche Maschinen, etc.- dienen.

Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Dieses Gesetz legt Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes fest, die aufgrund der Umsetzung der Umgebungsrichtlinie nötig sind. Durch dieses Gesetz wird die Lämminderungsplanung als neuer Teil in das BImSchG eingefügt. In diesem Teil wird sowohl das Ausarbeiten von Lärmkarten als auch das Aufstellen von Lärmaktionsplänen festgelegt.

Bundesimissionsschutzgesetz – BImSchG

Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen dient sowohl der Abwehr bestehender oder bevorstehender Gefahren als auch der Vorsorge. Es stellt Bedingungen an alle Anlagen, was sowohl Grundstücke, Betriebsstätten, Maschinen oder Geräte sein können. Allerdings werden durch das Gesetz nur die grundsätzlichen Anforderungen geregelt. Die für die Praxis wesentlichen Einzelheiten werden durch zahlreiche Durchführungsverordnungen (BImSchV) konkretisiert.

Mit der neuen Fassung vom 29. Juni 2005 ist der sechste Teil „Lärmminderungsplanung“ in das Gesetz eingefügt worden. Mit dieser Einführung wird die EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV

Auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes veröffentlichte das Bundesgesetzblatt am 15. März 2006 die Verordnung über die Lärmkartierung. Diese 34. Bundesimissionsschutzverordnung enthält Angaben für die Kartierung von Umgebungslärm und konkretisiert die Anforderungen an Lärmkarten. Sie beinhaltet u.a. Anforderungen an die Ausarbeitung von Lärmkarten und deren Übermittlung an die Behörden, sowie das Informieren der Öffentlichkeit.


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